25. März 2021

Wie werden Umwelt und Natur in der Planung berücksichtigt?

Den Themen Umwelt und Natur wird von Planungsbeginn an besondere Bedeutung im Projekt „Anbindung Ludwigshöhviertel“ beigemessen. Aus diesem Grund wurden bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt zu allen natur- und umweltschutzrechtlichen Aspekten Abstimmungen mit den zuständigen Behörden und Ämtern geführt. Auch Naturschutzverbände sind im Rahmen der Planungsbegleitrunde von Anfang an eingebunden.

Untersuchungen vor Ort
Die mit der Umweltplanung beauftragten Gutachter*innen haben unmittelbar mit dem Start der Planung die Untersuchungen auf und entlang des geplanten Trassenkorridors für Straßenbahn und Straße begonnen, um zu erfassen, welche Pflanzen und Tiere dort vorhanden sind. Ende Februar war beispielsweise ein Biologe unterwegs, um nach potenziellen Winterquartieren für Fledermäuse Ausschau zu halten. Mit seinem geschulten Blick und einem Fernglas sucht er zunächst die Baumstämme ab, die vom Umfang her überhaupt als Ruhestätten für Fledermäuse in Frage kommen. Wenn an den Bäumen größere Löcher vorhanden sind, werden diese Öffnungen genauer inspiziert, um eventuell darin befindliche Tiere wie Fledermäuse, Vögel usw. zu erfassen. Da sich diese potenziellen Höhlen in der Regel weiter oben am Baumstamm befinden, werden die Untersuchungen von einem fachlichen geschulten Baumsteiger begleitet. Dieser erklimmt gesichert die Bäume und erkundet die möglichen Schlaf- und Überwinterungsstätten mithilfe einer Endoskopkamera. Mit diesem Gerät kann man tief in die Höhlen reinschauen und fotografisch dokumentieren, ob sie bewohnt sind. Diese Untersuchungen haben ergeben, dass in den Bäumen entlang der zukünftigen Straßenbahntrasse sowie der neuen Cooperstraße keine Tiere in den Baumhöhlen vorhanden sind.

Drei Aufgaben der Umweltplanung
Dieses aufwendige und arbeitsintensive Verfahren ist exemplarisch für die gesamte umfangreiche und detaillierte Umweltplanung im Projekt. Die wesentliche Grundlage für die Umweltplanung sind das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Aus diesen rechtlichen Vorgaben ergeben sich drei Aufgaben für die Umweltplanung im Projekt:

1. Es wird ein Umweltverträglichkeitsprüfungsbericht (UVP-Bericht) erstellt, in dem das Projekt beschrieben wird und die folgenden Schutzgüter untersucht werden:

a. Schutzgut Mensch
b. Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
c. Schutzgut Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft
d. Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter.

Im UVP-Bericht werden der Bestandszustand der Schutzgüter sowie die Auswirkungen auf die Schutzgüter durch das geplante Projekt beschrieben und bewertet. Ebenfalls wird abgeschätzt, welche Auswirkungen eine „Nulllösung“ auf die Schutzgüter hätte, d.h. wie sie sich bei Unterbleiben des Vorhabens entwickeln würden. Auch geplante Minderungs- und Vermeidungsmaßnahmen werden aufgeführt. Abschließend wird daraus die Umweltverträglichkeit des Projekts ermittelt. In Abstimmung mit den Naturschutzbehörden wird für die Festlegung des Untersuchungsrahmens (Inhalt, Umfang und Detailtiefe der Angaben) des UVP-Berichts gemäß § 15 des UVPG ein sogenanntes Scoping durchgeführt. Dazu unterrichtet die Planfeststellungsbehörde die Träger öffentlicher Belange und bittet diese um ihre Anmerkungen zum Untersuchungsrahmen. Die Ergebnisse dokumentiert die Behörde und unterrichtet die Vorhabenträger über den festgelegten Untersuchungsrahmen.

2. Des Weiteren verfasst die beauftragte Umweltplanung einen artenschutzrechtlichen Fachbeitrag, in dem das planungsrelevante Artenspektrum ermittelt wird. Sobald die Erfassungsarbeiten beendet sind, können dazu abschließende Aussagen getroffen werden. Das heißt, es werden die Betroffenheiten der Arten bzw. Artengruppen ermittelt und Artenschutzmaßnahmen (Vermeidungs- und ggf. vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen) definiert.

3. Der letzte Baustein in der Umweltplanung ist der sogenannte landschaftspflegerische Begleitplan. Hierin werden die Schutzgüter biologische Vielfalt (Pflanzen/Tiere/Biotope) sowie Boden, Wasser, Klima, Luft und Landschaft aufgeführt, die Bestandssituation ermittelt und bewertet und die Projektwirkungen und mögliche Konflikte ermittelt. Daraus werden dann konkrete Maßnahmen (Vermeidung / Schutz / Kompensation / Gestaltung) abgeleitet, die in diesem landschaftspflegerischen Begleitplan dargestellt werden. Die Maßnahmen werden mit Erteilung eines Planfeststellungsbeschlusses rechtskräftig, d.h. sind bei Projektdurchführung verpflichtend durchzuführen und der Planfeststellungsbehörde nachzuweisen.

Die nächsten Schritte
Der aktuelle Zeitplan sieht vor, dass bis Ende des Sommers die Arbeiten vor Ort abgeschlossen sind und parallel dazu die drei Dokumente erstellt werden. Diese werden dann zusammen mit den restlichen Planungsunterlagen Teil des Antrags auf Planfeststellung, der beim Regierungspräsidium Darmstadt eingereicht wird. Das Regierungspräsidium prüft als Genehmigungsbehörde die Unterlagen genau und bindet dann im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung auch die relevanten Stellen und anerkannten Naturschutzverbände ein, sodass die Möglichkeit besteht in diesem formellen Prozess Anregungen, Hinweise und Einwendungen einzubringen.

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